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AGBs | Textilmacher GmbH München - Stickerei - Textildruck - Corporate Wear

Textilmacher Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich; Vertragsschluss

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, zwischen der Textilmacher GmbH, Lindberghstrasse 7, 80939 München (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“, „wir“, „uns“) und dem Vertragspartner (nachfolgend bezeichnet als „Käufer“) für sämtliche Geschäftsbeziehungen.

 

  1. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen im Einzelfall behalten in jedem Fall Vorrang. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

 

  1. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen, auch wenn diese AGB neben der Fassung in deutscher Sprache gegebenenfalls auch in anderen Sprachen, insbesondere Englisch, angeboten werden.

 

  1. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmer (im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Ein etwaiges Widerrufsrecht besteht daher nicht. Angebote von uns (Verkäufer) erfolgen stets freibleibend.

 

  1. Soweit das Angebot von dem Käufer außerhalb des Online-Shops abgegeben wird, erfolgt die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung.

 

    • Die Darstellung des Sortiments im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, ein eigenes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Farbgebung der Produkte von der Darstellung im Online-Shop abweichen kann.
    • Die Bestellung erfolgt durch Einlegen der ausgewählten Produkte in den Warenkorb und Absendung der Bestellung durch Betätigung des Buttons „JETZT KAUFEN“ oder „KAUFEN“. Mit dem Absenden gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages bezüglich der Produkte im Warenkorb ab. Vor der Versendung des Bestellformulars können Sie Ihre Auswahl und Angaben überprüfen und Eingabefehler korrigieren.
    • Der Käufer versendet eine Empfangsbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt („Eingangsbestätigung“). Dies dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Käufer innerhalb von fünf Tagen nach der Bestellung entweder eine separate Annahmeerklärung per E-Mail („Kaufbestätigung“) oder eine Versandbestätigung der vom Käufer bestellten Ware zugesendet haben. Über bestellte Produkte, die nicht in der Kaufbestätigung bzw. der Versandmitteilung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande. Dies kann auch Produkte betreffen, die zwar im Online-Shop angeboten, aber z.B. bei Eingang der Bestellung durch den Käufer nicht lieferbar sind.

 

  1. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit stets vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind. Änderungen im Umfang des Auftrages in einem Umfang von 5 % sind zulässig.

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

  1. Sofern der Vertragspartner die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Diese AGB sind zudem hier als PDF abrufbar.

 

§ 2 Erfüllungsort, Lieferung

 

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort unserer Handelsniederlassung in München.

 

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager München. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Zusätzliche Versicherungen zum Transport müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Die Spedition liefert die Ware nach deutschen Speditionsrecht bis an den Bordstein. Ausnahmen hiervon müssen frühzeitig angefragt werden. Lieferungen bis an die Wohnungstür, sowie die Einlagerung der Waren wegen Nichterreichbarkeit und die Zustellung nach 17 Uhr oder an Samstagen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, vom Auftragnehmer zu tragen und bedürfen schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung.

 

  1. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.

 

  1. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.

 

  1. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen ggf. zusätzliche Zölle und Gebühren an. Informationen hierüber finden Sie beispielsweise unter

https://ec.europa.eu/taxation_customs/business_de

sowie speziell für die Schweiz unter

https://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do;jsessionid=ebHamVJzQ13-XWz39OJm3r1NxNqmPQgOuzQsCGGcVc2hWkID_69D!-734585796?h=0

 

§ 3 Vertragsinhalt

 

  1. Die Parteien können vereinbaren, dass die Lieferung der Ware zu bestimmten Terminen erfolgen soll (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern) und beginnt einen Werktag nach Eingang von druckfähigen Daten bzw. der Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Frist sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer). Bei der Zahlart „Vorkasse“ ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgebend.

 

  1. Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

 

  1. Dem Verkäufer steht an vom Käufer angelieferten Filmen, Lithos, Stickprogrammen, gestalterischen Konzepten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

  1. Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde soll insbesondere keine Verpflichtung des Verkäufers bestehen zur Herausgabe von Stickprogrammen, gestalterischen Konzepten oder Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

 

  1. Liefert der Käufer Druck- und Auftragsdaten, sind diese in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die aktuellen Angaben sind hier abrufbar. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. Zulieferungen aller Art durch den Käufer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verkäufers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung

 

§ 4 Höhere Gewalt; Unterbrechung der Lieferung; Verzug

 

    • Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – sofern diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Krieg, Aufruhr, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu verantworten haben.
    • Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

 

  1. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer dem Käufer hierüber unverzüglich informieren, die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen oder die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

 

  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

  1. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 5 Nachlieferungsfrist

 

  1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine angemessene Nachlieferungsfrist in Lauf gesetzt (für „Never-out-of-Stock“-Ware (NOS-Ware) beträgt diese in der Regel 5 Tage und für veredelte Ware 10 Tage. Für Sonderanfertigung ist die Nachlieferungsfrist in der Regel länger; wir setzen uns in diesem Fall üblicherweise mit dem Käufer in Verbindung). Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.

 

  1. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziff. 1 Satz 2 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

 

  1. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

 

  1. Die Rechte des Käufers gem. § 6 und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

§ 6 Haftung

 

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden sowie wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie.

 

  1. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer auch im Falle leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt.

 

  1. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur, soweit der Verkäufer eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

 

  1. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Verkäufers im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

  1. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 7 Mängelrüge; Rücknahme

 

  1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.

 

  1. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

 

  1. Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und / oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B.

 

    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, gegenüber einem früheren Auftrag, zwischen einzelnen Produkten innerhalb eines Auftrages oder zwischen Vorlagen und dem Endprodukt (wie z.B. Proofs, An- und Probedrucken, Mustern und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden

 

    • generell Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung

 

    • dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben.

 

  1. Eine geringfügig verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar.

 

  1. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

  1. Bei berechtigten Mängelrügen betreffend versandfertige Lagerware und NOS-Ware („Never-out-of-Stock“-Ware) hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 2 Wochen. Bei allen anderen Waren, insbesondere veredelten Waren und Sonderanfertigungen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung innerhalb von 14 Wochen nach Rückempfang der Ware. Das Recht auf Lieferung einer mangelfreien Ersatzware ist ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten.

 

  1. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Offene Mängel sind innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferung zu rügen.

 

  1. Nach Ablauf der in Ziff. 6 genannten 14 Wochen-Frist kann der Käufer nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Wird Ware von uns zurückgenommen, berechnen wir dem Kunden 25 % des berechneten Warennettowertes als Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung, mindestens jedoch 50,00 €. Der Kunde erhält eine Gutschrift in Höhe des berechneten Warenwertes abzüglich der Bearbeitungskosten. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind.

 

  1. Beschädigte Ware, veredelte Ware und Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

§ 8 Zahlung

 

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu. Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer.

 

  1. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Hinsichtlich des Eintritts und der Folgen von Verzug gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Vorzinsen werden in keinem Fall gewährt.

 

  1. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

 

  1. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.

 

  1. Die Zahlung bei Bestellungen im Online-Shop kann ausschließlich per Vorkasse, Paypal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro) und Sofortüberweisung erfolgen. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte ziehen wir den Zahlungsbetrag mit Versendung der Ware von der Kreditkarte ein.

 

§ 9 Zahlung nach Fälligkeit

 

  1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

 

  1. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

  1. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

 

§ 10 Zahlungsweise

 

  1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.

 

  1. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (Druck-)Produkte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnisses).

 

  1. Die von uns an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

 

  1. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

 

  1. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gem. Absatz 9 im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

 

  1. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

 

  1. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

 

  1. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer uns gegenüber.

 

  1. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

  1. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Haftungsfreistellung

 

  1. Urheber-, Nutzungsrechte und Lizenzen an von uns designter und verkaufter Ware, gehen nur in dem Umfang auf den Käufer über, als dies zur zweckgerechten Nutzung der Ware erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Verwendung / Nutzung in Teilen oder im Ganzen, eine Bearbeitung, Veränderungen oder die Lizenzierung an Dritte durch den Käufer unzulässig. Bloße Designleistungen von uns, die keine Abbildung in zu liefernder Ware erfahren, dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Unzulässig ist auch eine Verwendung der Designleistungen zu Produktionszwecken oder Vervielfältigungszwecken jedweder Art, außer wir haben dies schriftlich genehmigt. Die Genehmigung kann bereits in der Auftragsbestätigung erteilt werden. Der Verkäufer behält sich alle Rechte an den für die Leistungserbringung gemäß dem Vertrag verwendeten Präsentationsunterlagen (insbesondere Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken und Prototypen) sowie an allen Vorstufen zur fertigen Arbeit vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind dem Verkäufer auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

 

  1. Der Käufer garantiert sämtliche Rechte, Nutzungsrechte oder Lizenzen (insbesondere Marken-, Kennzeichen-, Design-, Urheberrechte etc.) an den an den Verkäufer übermittelten Logos, Motiven, Designs, Skizzen, Mustern oder gestalterischen Konzepten in dem Umfang innezuhaben, die für die Durchführung des vereinbarten Auftrags, ggf. auch für eine etwaige Lagerung der Produkte, erforderlich sind. Der Käufer garantiert, dass er insbesondere im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte an den eingereichten Daten ist.

 

  1. Wird ein eigenes Logo, Motiv, Design, Muster, eine Skizze oder ein gestalterisches Konzept des Käufers an den Verkäufer zur Kalkulation, fachlichen Bewertung, Verarbeitung oder Herstellung übermittelt oder nimmt der Verkäufer sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Käufer auch hierfür die erforderlichen Rechte, Nutzungsrechte oder Lizenzen innezuhaben.

 

  1. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Forderungen und Ansprüchen frei und erstattet dem Verkäufer einen etwaigen entstehenden Schaden, einschließlich Rechtsverfolgungskosten, die wegen der Verletzung der ihn treffenden obigen Pflichten, der Verletzung von Rechten Dritter oder der sonstigen Übermittlung von strafrechtlich relevanten oder in sonstiger Weise rechtsverletzenden oder rechtswidrigen Inhalten geltend gemacht werden.

 

  1. Der Verkäufer ist zur Nachprüfung, insbesondere von Marken- oder Urheberrechten an den eingereichten Logos, Motiven, Designs, Skizzen, Mustern oder gestalterischen Konzepten nicht verpflichtet; der Verkäufer ist aber berechtigt bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung einzustellen und Aufträge abzulehnen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch den Käufer zu dessen Lasten. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

 

  1. Der Verkäufer behält sich insbesondere das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, insbesondere soweit die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte, rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden, sexistischer Natur ist oder allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.

 

  1. Der Käufer berechtigt den Verkäufer auf unbestimmte Zeit zu Werbezwecken, als Kundenreferenz, für Presseveröffentlichungen, zur Verwendung in Katalogen und/oder auf Social-Media Websites, die Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und/oder Abbildungen von Logos in jeglicher Form und Einzelheiten zur Bestellung aus Aufträgen zu nutzen.

 

§ 13 Subunternehmer; Schlussbestimmungen; Anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auch Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieser AGB.

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Gerichtsstand ist München.

 

Stand: Dezember 2019

 

 


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